Die Reifeprüfung am BG Bachgasse
Vom Schuljahr 2024/25 bis zum Schuljahr 2027/28 gibt es zwei Möglichkeiten, die Reifeprüfung zu absolvieren:
- Mit Abschließender Arbeit (vormals VWA)
- Abschließende Arbeit (ABA) auf vorwissenschaftlichem Niveau (in Form einer forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Arbeit)
Wahl des Themas und des Betreuers / der Betreuerin im November der 7. Klasse
Abgabe der Arbeit: Ende der 1. Woche nach den Semesterferien der 8. Klasse
Termin der Präsentation: März/April der 8. Klasse
- Zur Wahl: 3 oder 4 zentral erstellte schriftliche Prüfungen:
zwei davon verpflichtend: Deutsch und Mathematik,
ein bis zwei zusätzlich: optional Englisch, Spanisch, Französisch oder Latein (mindestens eine lebende Fremdsprache muss gewählt werden)
Termin der schriftlichen Prüfung: erste und zweite Woche im Mai
- Zur Wahl: 2 oder 3 mündliche Prüfungen (je nachdem, ob 4 oder 3 schriftliche Prüfungen gewählt wurden)
Die Gegenstände können unter folgenden Bedingungen gewählt werden:
- Die gewählten Gegenstände müssen zusammen mindestens 10 Wochenstunden (bei 2 Prüfungen) oder 15 Wochenstunden (bei 3 Prüfungen) in der Oberstufe unterrichtet worden sein.
- Jeder einzelne Gegenstand muss zumindest 4 Wochenstunden in der Oberstufe unterrichtet worden sein.
- Der gewählte Gegenstand darf nicht nur in der 5. und 6. Klasse unterrichtet worden sein.
- Man darf nicht in gleichnamigen Pflicht- und Wahlpflichtgegenständen maturieren. Ausnahme: zur Erreichung der Gesamtstundenzahl
- Im ÖKO-WIKU muss BUB, CH oder BCP gewählt werden, außer es wurde eine ABA geschrieben, die einem dieser Gegenstände zugeordnet werden kann.
Die mündlichen Prüfungen finden im Juni statt. Der/die Kandidat:in wählt jeweils nach der Ziehung von zwei Themengebieten eines davon aus und bekommt von der/dem Prüfer*in die Aufgabenstellung dazu.
- Ohne Abschließende Arbeit (vormals VWA)
- Zur Wahl: 3, 4 oder 5 zentral erstellte schriftliche Prüfungen:
zwei davon verpflichtend: Deutsch und Mathematik,
ein bis drei zusätzlich: optional Englisch, Spanisch, Französisch oder Latein (mindestens eine lebende Fremdsprache muss gewählt werden)
Termin der schriftlichen Prüfung: erste und zweite Woche im Mai
- Zur Wahl: 2, 3 oder 4 mündliche Prüfungen (je nachdem, ob 5, 4 oder 3 schriftliche Prüfungen gewählt wurden)
Die Gegenstände können unter folgenden Bedingungen gewählt werden:
- Die gewählten Gegenstände müssen zusammen mindestens 10 Wochenstunden (bei 2 Prüfungen), 15 Wochenstunden (bei 3 Prüfungen) oder 20 Wochenstunden (bei 4 Prüfungen) in der Oberstufe unterrichtet worden sein.
- Jeder einzelne Gegenstand muss zumindest 4 Wochenstunden in der Oberstufe unterrichtet worden sein.
- Der gewählte Gegenstand darf nicht nur in der 5. und 6. Klasse unterrichtet worden sein.
- Man darf nicht in gleichnamigen Pflicht- und Wahlpflichtgegenständen maturieren. Ausnahme: zur Erreichung der Gesamtstundenzahl
- Im ÖKO-WIKU muss BUB, CH oder BCP gewählt werden.
Die mündlichen Prüfungen finden im Juni statt. Der/die Kandidat:in wählt jeweils nach der Ziehung von zwei Themengebieten eines davon aus und bekommt von der/dem Prüfer:in die Aufgabenstellung dazu.