Allgemeine Informationen

Die Reifeprüfung am BG Bachgasse

Vom Schuljahr 2024/25 bis zum Schuljahr 2027/28 gibt es zwei Möglichkeiten, die Reifeprüfung zu absolvieren:

  • Mit Abschließender Arbeit (vormals VWA)
    1. Abschließende Arbeit (ABA) auf vorwissenschaftlichem Niveau (in Form einer forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Arbeit)
      Wahl des Themas und des Betreuers / der Betreuerin im November der 7. Klasse
      Abgabe der Arbeit: Ende der 1. Woche nach den Semesterferien der 8. Klasse
      Termin der Präsentation: März/April der 8. Klasse
    2. Zur Wahl: 3 oder 4 zentral erstellte schriftliche Prüfungen:
      zwei davon verpflichtend: Deutsch und Mathematik,
      ein bis zwei zusätzlich: optional Englisch, Spanisch, Französisch oder Latein (mindestens eine lebende Fremdsprache muss gewählt werden)
      Termin der schriftlichen Prüfung: erste und zweite Woche im Mai
    3. Zur Wahl: 2 oder 3 mündliche Prüfungen (je nachdem, ob 4 oder 3 schriftliche Prüfungen gewählt wurden)
      Die Gegenstände können unter folgenden Bedingungen gewählt werden:

      • Die gewählten Gegenstände müssen zusammen mindestens 10 Wochenstunden (bei 2 Prüfungen) oder 15 Wochenstunden (bei 3 Prüfungen) in der Oberstufe unterrichtet worden sein.
      • Jeder einzelne Gegenstand muss zumindest 4 Wochenstunden in der Oberstufe unterrichtet worden sein.
      • Der gewählte Gegenstand darf nicht nur in der 5. und 6. Klasse unterrichtet worden sein.
      • Man darf nicht in gleichnamigen Pflicht- und Wahlpflichtgegenständen maturieren. Ausnahme: zur Erreichung der Gesamtstundenzahl
      • Im ÖKO-WIKU muss BUB, CH oder BCP gewählt werden, außer es wurde eine ABA geschrieben, die einem dieser Gegenstände zugeordnet werden kann.

      Die mündlichen Prüfungen finden im Juni statt. Der/die Kandidat:in wählt jeweils nach der Ziehung von zwei Themengebieten eines davon aus und bekommt von der/dem Prüfer*in die Aufgabenstellung dazu.

  • Ohne Abschließende Arbeit (vormals VWA)
    1.  Zur Wahl: 3, 4 oder 5 zentral erstellte schriftliche Prüfungen:
      zwei davon verpflichtend: Deutsch und Mathematik,
      ein bis drei zusätzlich: optional Englisch, Spanisch, Französisch oder Latein (mindestens eine lebende Fremdsprache muss gewählt werden)
      Termin der schriftlichen Prüfung: erste und zweite Woche im Mai
    2. Zur Wahl: 2, 3 oder 4 mündliche Prüfungen (je nachdem, ob 5, 4 oder 3 schriftliche Prüfungen gewählt wurden)
      Die Gegenstände können unter folgenden Bedingungen gewählt werden:

      • Die gewählten Gegenstände müssen zusammen mindestens 10 Wochenstunden (bei 2 Prüfungen), 15 Wochenstunden (bei 3 Prüfungen) oder 20 Wochenstunden (bei 4 Prüfungen) in der Oberstufe unterrichtet worden sein.
      • Jeder einzelne Gegenstand muss zumindest 4 Wochenstunden in der Oberstufe unterrichtet worden sein.
      • Der gewählte Gegenstand darf nicht nur in der 5. und 6. Klasse unterrichtet worden sein.
      • Man darf nicht in gleichnamigen Pflicht- und Wahlpflichtgegenständen maturieren. Ausnahme: zur Erreichung der Gesamtstundenzahl
      • Im ÖKO-WIKU muss BUB, CH oder BCP gewählt werden.

      Die mündlichen Prüfungen finden im Juni statt. Der/die Kandidat:in wählt jeweils nach der Ziehung von zwei Themengebieten eines davon aus und bekommt von der/dem Prüfer:in die Aufgabenstellung dazu.